Wir über uns
Ausschnitte aus der Vereinssatzung----
WER: Internetr@dio WARNOW Rostock ist eingetragenes Mitglied im Verein „pro arte. Künstlerakademie in Mecklenburg-Vorpommern e.V.“
WANN: Internetr@dio WARNOW Rostock (im Folgenden stets IWR genannt) ist am 20. Januar 2011 zum ersten Mal im Livestream auf Sendung gegangen.
WO: Seit Oktober 2013 ist IWR im Liveprogramm des offenen Kanals der Medienanstalt Mecklenburg Vorpommern auf www.nb-radiotreff.de auch auf der Sendefrequenz 88,0 FM zu hören. Damit ist IWR ein öffentlich gelistetes Radio.
Sendezeiten:
Dienstag von 19.15 - 19.45 Uhr
Mittwoch von 17.00 – 17.30 Uhr; Freitag von 19.15 – 19.45 Uhr; Sonntag von 17.00 – 18.00 Uhr und nach Bedarf Sondersendungen live Vorort.
Sitz des (Radio)Vereins ist die Hansestadt Rostock, eingetragen im Vereinsregister Rostock unter der Nummer 657.
WAS: Ausschnitte aus seiner Satzung:
(3) Der (Radio)Verein ist politisch, ethisch und konfessionell neutral
WOZU:
§ 2 Zweck und Zielsetzung des Vereins
(1) Der (Radio)Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigen-wirtschaftlichen, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
(2) Zweck des (Radio)Vereins ist die Förderung von politischer Kultur und demokratischer Meinungs-bildung, von Bildung, Kunst, Kultur und öffentlicher Gesundheitspflege sowie die Förderung von Entwicklungszusammenarbeit.
(3) Der (Radio)Verein versteht sich als Ansprech- und Kooperationspartner für Personen und Institutionen aus Politik, Medien, Wirtschaft, Kunst, Bildungswesen, Wissenschaft sowie Gesundheitswesen und ist dem Gedanken einer demokratischen, sozial gerechten sowie vielseitigen und offenen kulturellen Gesellschaft verpflichtet.
(4) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Planung, Organisation und Durchführung eigener Vorhaben und Projekte im In- und Ausland, die der Förderung von künstlerischen, kulturellen, medienbezogenen, soziokulturellen, (allgemein-) bildungs- und gesundheitsfördernden Zielen dienen sowie der in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschaffung von Mitteln als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO, insbesondere Unterhaltung und Redaktion eines Internetradiosenders, welcher seine Sendungen allgemein zugänglich macht und von Mitgliedern einschließlich der zu errichtenden Mediathek genutzt werden kann, die die Ziele der Vereinssatzung damit fordern und verwirklichen helfen.
(5) Der (Radio)Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Der (Radio)Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden……..
Wie:
IWR vermittelt Programme mit Themen aus Mecklenburg-Vorpommern, die auch weit über die Region hinaus von Interesse sind.
Schwerpunktthemen sind u.a. folgende Sendesparten
IWR Leuchtturm:
Wirtschaft: „Tüftler, Handwerk und Unternehmen aus MV – wir können alles auch Hochdeutsch“
Kultur: „Live-Mitschnitte aus Musik-, Theater,- Lesungen und Dit&Dat“
„Franks BEATKISTE“ Ost-Mugge mit Moderator Frank Gerstmann“;
„DDR-Mugge Rock- und Schlagerinterpreten mit Moderatorin Ines Schröder (Feature)“; Präsentationen von zeitgenössischer Musik aus allen Musiksparten.
Politik: „Live Aufzeichnungen aus der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock“ jederzeit in der Mediathek abrufbar; Bürgerveranstaltungen; Regional-, Land-, und Stadtplanung
Neues aus der universitären Forschung der UNI Rostock
Fair-Trade-Kaffeeprojekt Projekt am Atitlán See in Guatemala.
IWR betreut und begleitet das Projekt der Nachfahren der Mayas vor Ort, samt Förderung der Kooperative „Chacaja“ und dem dazugehörigen Schulprojekt in Panajachel.
AUSBILDUNG:
IWR bietet darüber hinaus auch Praktika Plätze an.
DESHALB:
Um diesen stetig anwachsenden Programmauftrag bewerkstelligen zu können benötigt IWR ausreichend Spendengelder. Für die Unterstützung danken wir Ihnen mit einem anspruchsvollen Programm.